A) Der Oberbefehlshaber.

B) Die Marinebehörden

Keine Marinebehörden waren die Seeämter (zur Untersuchung von Schiffsunfällen), die Seemannsämter (zur Regelung der Verhältnisse der Schiffsleute), die Seehandlung (= preuß. Staatsbank), das Institut und Museum für Meereskunde (mit der Reichs-Marinesammlung).
 Das Reichs-Militärgericht in Berlin war der Marine mit der Armee gemeinsam. Die Geschäfte der "Marinezentralkasse" wurden von der Reichshauptkasse in Berlin geführt

l. Das Marine-Kabinett (Berlin)

Es bearbeitete, entsprechend dem Militär-Kabinett der Armee, die Personalsachen der Offiziere, die Gerichts- und Gnadensachen. Das Personal bestand aus einigen Seeoffizieren und aus Bürobeamten (Geh. Expedition, Geh. Registratur, Geh. Kanzlei)

 

2. Das Reichs-Marine-Amt (Berlin)

Dem Reichs-Marine-Amt angegliederte Behörden und Anstalten:

a. Verwaltungsbehörden

1. Marine-Intendanturen (Kiel, Wilhelmshaven)

Sie hatten die Aufgabe, für die ökonomischen Bedürfnisse des Marinepersonals, sowie für die Hilfsmittel zur Ausbildung dieses Personals zu sorgen, die dazu dienenden Einrichtungen zu verwalten und ihre bestimmungsgemäße Benutzung, sowie die Verwendung der Geldmittel innerhalb ihres Geschäftskreises zu überwachen. Personal: Höhere Intendantur- und Baubeamte (Vorstand ein Marine-Intendant), mittlere Sekretariats- , Registratur- und Kanzleibeamte

Zu ihrem Geschäftskreise gehörten jeweils

    2. Marine-Bekleidungsämter (Kiel, Wilhelmshaven)

    Personal: Ein See- bzw. Marineinfanterieoffizier als Vorstand, als Leiter der Werkstatt ein Zahlmeister, ferner noch ein Zahlmeister, je ein Rendant, Kontrolleführer und mehrere Inspektoren

b) Technischen und wissenschaftliche Behörden und Anstalten:

    1. Sanitätsämter der Marine-Stationen

    Die Sanitätsämter waren die technischen Verwaltungsbehörden für die im Stationsbereiche vorkommenden ärztlichen und pharmazeutischen Aufgaben, sowie die vorgesetzten Beborden der Sanitätsdepots und Lazarette Sie regeln und beaufsichtigen den Sanitätsdienst in den Lazaretten (Personal Sanitätsoffiziere (Vorstand ein Marine-Generalarzt) und ein Oberstabsapotheker bzw. Lazarettbeamte ), wogegen deren Leitung und Beaufsichtigung in ökonomischer Beziehung den Intendanturen obliegt. Es waren unterstellt

    Sanitätsamt der Marine-Station der Ostsee (Kiel)

    Sanitätsamt der Marinestation der Nordsee (Wilhelmshaven)

     
    2. Die drei Werften (Kiel, Wilhelmshaven, Danzig)

    Die Werften hatten die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Schiffe und Fahrzeuge zu erbauen, aufzubewahren und imstande zu halten, das zu deren Ausrüstung erforderliche Inventar und Material zu beschaffen und bereit zu halten, sowie die für Werftzwecke nötigen Land- und Wasserbauten und die mit den Werften in Verbindung stehenden Hafenanlagen herzustellen und zu unterhalten. Personal: Der Ober-Werft- und die Ressortdirektoren nämlich der Ausrüstungs-, Artillerie-, Torpedo und Navigationsdirektor, sowie der Vorstand des Zentralressorts (Offiziere), der Schiff-, Maschinen- und Hafenbaudirektor  (Werftbaubeamte), der Verwaltungsdirektor und deren Adjutanten, Assistenten und technischen Hilfsarbeiter, dazu das gesamte mittlere und untere techn. Betriebs- und Verwaltungspersonal. Die Oberwerftdirektoren waren Konteradmirale, die Ressortdirektoren Stabsoffiziere oder in gleichem Range stehende Beamte


    3. Die fünf Küstenbezirks-Ämter

    Die deutsche Küste wurde in ihrer ganzen Ausdehnung in 5 Bezirke eingeteilt, für jeden war ein Küstenbezirks-Amt eingerichtet. Den Küstenbezirks-Inspektoren, Seeoffizieren z. D, welche gleichzeitig als Kommissare für die Reichsaufsicht über das Seezeichenwesen fungierten, unterstant das Marinenachrichten-, Seezeichen- und Lotsenwesen der Marine. Die Küstenbezirke umfassten die Küsten von Ost- und Westpreussen  (l), Pommern (2), Mecklenburg, Lübeck und Ost-Schleswig Holstein (3), West-Schleswig Holstein einschließlich des Elbgebietes (4), Weser- und Jadegebiet, Helgoland und ostfriesische Küste (5)


    4. Die Schiffsprüfungskommission (Kiel)

    Ihr Wirkungskreis erstreckte sich auf die Beurteilung der militär-technischen Leistungsfähigkeit der Schiffe und deren Einrichtungen auf die Prüfung von Neuerungen auf marinetechnischem Gebiet und auf die Vornahme besonderer Versuche, welche die Vervollkommnung des Materials, den Schutz der eigenen und das Unschädlichmachen der feindlichen Kampfmittel bezweckten. Präses: ein Kontreadmiral. Personal: Seeoffiziere, Marineingenieure usw.


    5. Die Schiffsbesichtigungskommission (Hamburg)

    Sie hatte die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit der Benutzung der Schiffe der Handelsmarine zu militärischen Zwecken zusammenhingen. Präses: ein Kontreadmiral


    6. Die deutsche Seewarte (Hamburg)

    Sie hatte die Aufgabe, die Kenntnis der Naturverhältnisse des Meeres, soweit diese für die Schiffahrt von Interesse war, sowie die Kenntnis der Witterungserscheinungen an den deutschen Küsten zu fördern und zur Sicherung und Bereicherung des Schiffahrtsverkehrs zu verwerten. Die Geschäfte der deutschen Seewarte wurden unter der Leitung eines Direktors in sechs Abteilungen und durch vier Hauptagenturen und Agenturen, sowie durch Beobachtungsstationen, Sturmwarnungsstellen und Windsemaphorstationen verwaltet Unterstellt war das Chronometer-Institut. Technisches Personal: Zivilbeamte (z.T. Seeoffiziere a.D.)


    7. Das Observatorium zu Wilhelmshaven.

    Technisches Personal: Zivilbeamte (z.T. Seeoffiziere a.D.)


    8. Das Chronometer-Observatorium zu Kiel

    Technisches Personal: Zivilbeamte (z.T. Seeoffiziere a.D.)


    9. Der Marine-Kommissar für den Kaiser-Wilhelm-Kanal (Kiel).

    Der Kommissar, ein Kontreadmiral z. D, hatte die Aufgabe, an der Feststellung der Vorschriften für den Betrieb, soweit Interessen der bewaffneten Macht in Frage kamen, mitzuwirken, und die ihm vom Standpunkte der militärischen Anforderungen an die Benutzung des Kanals erforderlich erscheinenden Anregungen zu geben.

c) Die Zivil- und Militärbehörden des Schutzgebiets Kiautschou

    Das Schutzgebiet, das sich seit 1897 im Besitz (Pacht) des Deutschen Reichs befand, stand unter einem Gouvernement (Sitz: Tsingtau). Der Gouverneur (Kapitän z S mit dem Prädikat „Exzellenz" für die Dauer seines Amtes und seines Aufenthalts außerhalb Europas) war der Chef der Zivil- und Militärverwaltung und zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte am Lande. Die Gliederung der Behörden Anstalten und Truppenteile war folgende:

    1. Zivilbehörden:


    2. Militärbehörden und Besatzung

    Die Besatzung bestand aus: Unter dem Gouvernement steht das "Ostasiatische Marinedetachement" (Kommando in Tientsin mit einem Lazarett in Peking), zu dem auch die in der Provinz Tschili stehenden Truppen gehören.


d) Die Inspektionen:

    1 bis 5 unterstanden dem Reichs-Marineamt  nur in Verwaltungsangelegenheiten

    1.  Inspektion des Bildungswesens der Marine
    2.        „           ,,    Torpedowesens
    3.        ,,         der   Schiffsartillerie
    4.        ,,          ,,     Küstenartillerie und des Minenwesens
    5.        ,,         der   Marineinfanterie
    6. Marinedepotinspektion


e) Die Fortifikationen

    Kiel, Friedrichsort, Wilhelmshaven, Cuxhaven, Geestemünde und Helgoland

     

3. Der Admiralstab der Marine (Berlin)

Er bearbeitete die Admiralstabsgeschäfte und die militärpolitischen Angelegenheiten der im Auslande befindlichen Schiffe, hatte also einen dem Großen-Generalstab der preuß. Armee entsprechenden Geschäftskreis. Er setzte sich zusammen aus: dem "Chef des Admiralstabes der Marine", der Zentralabteilung mit der Adjutantur und vier Abteilungen. Personal: Seeoffiziere (Chef: ein Vizeadmiral; Abteilungschefs: Kapitäne z.S.  oder Fregattenkapitäne ) und mittlere Büro- und technische Beamte (Geh. Expedition, Geh. Registratur, Geh. Kanzlei; Admiralstabssekretäre, Katographen, Photograph).
Dem Admiralstab waren die für die kgl. Lustfahrzeuge nach Potsdam kommandierten Mannschaften zugeteilt.

 

4. Die Marinepropsteien.

Die Seelsorge der Marine unterstand einem evangelischen und einem katholischen Marinepropst; mit der Wahrnehmung der Ämter waren die betreffenden Feldpröpste der Armee beauftragt. Ihnen unterstellt waren die Marinepfarrer, die teils am Lande als Stations- bzw. Garnisons-, teils auf den Schiffen als Flotten- bzw. Geschwaderpfarrer Verwendung fanden. Den niederen Dienst versahen Marineküster.


C) Inspektionen