B) Die Marinebehörden
Keine Marinebehörden waren die Seeämter (zur Untersuchung von Schiffsunfällen), die Seemannsämter (zur Regelung der Verhältnisse der Schiffsleute), die Seehandlung (= preuß. Staatsbank), das Institut und Museum für Meereskunde (mit der Reichs-Marinesammlung).l. Das Marine-Kabinett (Berlin)
Es bearbeitete, entsprechend dem Militär-Kabinett der Armee, die Personalsachen der Offiziere, die Gerichts- und Gnadensachen. Das Personal bestand aus einigen Seeoffizieren und aus Bürobeamten (Geh. Expedition, Geh. Registratur, Geh. Kanzlei)
2. Das Reichs-Marine-Amt (Berlin)
Dem Reichs-Marine-Amt angegliederte Behörden und Anstalten:a. Verwaltungsbehörden
1. Marine-Intendanturen (Kiel, Wilhelmshaven)
Sie hatten die Aufgabe, für die ökonomischen Bedürfnisse des Marinepersonals, sowie für die Hilfsmittel zur Ausbildung dieses Personals zu sorgen, die dazu dienenden Einrichtungen zu verwalten und ihre bestimmungsgemäße Benutzung, sowie die Verwendung der Geldmittel innerhalb ihres Geschäftskreises zu überwachen. Personal: Höhere Intendantur- und Baubeamte (Vorstand ein Marine-Intendant), mittlere Sekretariats- , Registratur- und Kanzleibeamte
Zu ihrem Geschäftskreise gehörten jeweils
- Stationskasse(Kiel, Wilhelmshaven)
Personal (Rendant, Kontrolleur Hilfsarbeiter): Marinezahlmeister- Verpflegungsamt der betr. Marinestation (Kiel, Wilhelmshaven)
- Garnisonsbauämter (Kiel, Wilhelmshaven)
- Garnisonsverwaltungen
- Garnisonkasse (zu Friedrichsort bzw. Lehe und Cuxhaven)
Die Geschäfte werden durch Beamte der Garnisonverwaltungen wahrgenommen- Garnisonschule (zu Friedrichsort),
- Marine Waschanstalten (Kiel, Wilhelmshaven)
2. Marine-Bekleidungsämter (Kiel, Wilhelmshaven)
Personal: Ein See- bzw. Marineinfanterieoffizier als Vorstand, als Leiter der Werkstatt ein Zahlmeister, ferner noch ein Zahlmeister, je ein Rendant, Kontrolleführer und mehrere Inspektoren
b) Technischen und wissenschaftliche Behörden und Anstalten:
1. Sanitätsämter der Marine-Stationen
Die Sanitätsämter waren die technischen Verwaltungsbehörden für die im Stationsbereiche vorkommenden ärztlichen und pharmazeutischen Aufgaben, sowie die vorgesetzten Beborden der Sanitätsdepots und Lazarette Sie regeln und beaufsichtigen den Sanitätsdienst in den Lazaretten (Personal Sanitätsoffiziere (Vorstand ein Marine-Generalarzt) und ein Oberstabsapotheker bzw. Lazarettbeamte ), wogegen deren Leitung und Beaufsichtigung in ökonomischer Beziehung den Intendanturen obliegt. Es waren unterstellt
Sanitätsamt der Marine-Station der Ostsee (Kiel)
- Sanitätsdepot zu Kiel,
- Marinelazarette Kiel, Kiel Wiek, Friedrichsort, Mürwik und Sonderburg
Sanitätsamt der Marinestation der Nordsee (Wilhelmshaven)
- Sanitätsdepot zu Wilhelmshaven
- Marinelazarette Wilhelmshaven, Lehe, Cuxhaven, Helgoland
- Werftkrankenhaus Wilhelmshaven
2. Die drei Werften (Kiel, Wilhelmshaven, Danzig)
Die Werften hatten die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Schiffe und Fahrzeuge zu erbauen, aufzubewahren und imstande zu halten, das zu deren Ausrüstung erforderliche Inventar und Material zu beschaffen und bereit zu halten, sowie die für Werftzwecke nötigen Land- und Wasserbauten und die mit den Werften in Verbindung stehenden Hafenanlagen herzustellen und zu unterhalten. Personal: Der Ober-Werft- und die Ressortdirektoren nämlich der Ausrüstungs-, Artillerie-, Torpedo und Navigationsdirektor, sowie der Vorstand des Zentralressorts (Offiziere), der Schiff-, Maschinen- und Hafenbaudirektor (Werftbaubeamte), der Verwaltungsdirektor und deren Adjutanten, Assistenten und technischen Hilfsarbeiter, dazu das gesamte mittlere und untere techn. Betriebs- und Verwaltungspersonal. Die Oberwerftdirektoren waren Konteradmirale, die Ressortdirektoren Stabsoffiziere oder in gleichem Range stehende Beamte
3. Die fünf Küstenbezirks-Ämter
Die deutsche Küste wurde in ihrer ganzen Ausdehnung in 5 Bezirke eingeteilt, für jeden war ein Küstenbezirks-Amt eingerichtet. Den Küstenbezirks-Inspektoren, Seeoffizieren z. D, welche gleichzeitig als Kommissare für die Reichsaufsicht über das Seezeichenwesen fungierten, unterstant das Marinenachrichten-, Seezeichen- und Lotsenwesen der Marine. Die Küstenbezirke umfassten die Küsten von Ost- und Westpreussen (l), Pommern (2), Mecklenburg, Lübeck und Ost-Schleswig Holstein (3), West-Schleswig Holstein einschließlich des Elbgebietes (4), Weser- und Jadegebiet, Helgoland und ostfriesische Küste (5)
4. Die Schiffsprüfungskommission (Kiel)
Ihr Wirkungskreis erstreckte sich auf die Beurteilung der militär-technischen Leistungsfähigkeit der Schiffe und deren Einrichtungen auf die Prüfung von Neuerungen auf marinetechnischem Gebiet und auf die Vornahme besonderer Versuche, welche die Vervollkommnung des Materials, den Schutz der eigenen und das Unschädlichmachen der feindlichen Kampfmittel bezweckten. Präses: ein Kontreadmiral. Personal: Seeoffiziere, Marineingenieure usw.
5. Die Schiffsbesichtigungskommission (Hamburg)
Sie hatte die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit der Benutzung der Schiffe der Handelsmarine zu militärischen Zwecken zusammenhingen. Präses: ein Kontreadmiral
6. Die deutsche Seewarte (Hamburg)
Sie hatte die Aufgabe, die Kenntnis der Naturverhältnisse des Meeres, soweit diese für die Schiffahrt von Interesse war, sowie die Kenntnis der Witterungserscheinungen an den deutschen Küsten zu fördern und zur Sicherung und Bereicherung des Schiffahrtsverkehrs zu verwerten. Die Geschäfte der deutschen Seewarte wurden unter der Leitung eines Direktors in sechs Abteilungen und durch vier Hauptagenturen und Agenturen, sowie durch Beobachtungsstationen, Sturmwarnungsstellen und Windsemaphorstationen verwaltet Unterstellt war das Chronometer-Institut. Technisches Personal: Zivilbeamte (z.T. Seeoffiziere a.D.)
7. Das Observatorium zu Wilhelmshaven.
Technisches Personal: Zivilbeamte (z.T. Seeoffiziere a.D.)
8. Das Chronometer-Observatorium zu Kiel
Technisches Personal: Zivilbeamte (z.T. Seeoffiziere a.D.)
9. Der Marine-Kommissar für den Kaiser-Wilhelm-Kanal (Kiel).
Der Kommissar, ein Kontreadmiral z. D, hatte die Aufgabe, an der Feststellung der Vorschriften für den Betrieb, soweit Interessen der bewaffneten Macht in Frage kamen, mitzuwirken, und die ihm vom Standpunkte der militärischen Anforderungen an die Benutzung des Kanals erforderlich erscheinenden Anregungen zu geben.
Das Schutzgebiet, das sich seit 1897 im Besitz (Pacht) des Deutschen Reichs befand, stand unter einem Gouvernement (Sitz: Tsingtau). Der Gouverneur (Kapitän z S mit dem Prädikat „Exzellenz" für die Dauer seines Amtes und seines Aufenthalts außerhalb Europas) war der Chef der Zivil- und Militärverwaltung und zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte am Lande. Die Gliederung der Behörden Anstalten und Truppenteile war folgende:
1. Zivilbehörden:
Landesverwaltung
mit Forst-, Polizei- und Landamt, (Zivilkommissar ein Geh. Regierungsrat)- Justizverwaltung (Obergericht und Gericht),
- Bauverwaltung (Hafen-, Tief- und Hochbau)
- Tsingtauer Werft und Elektrizitätswerk
- Unterrichtsverwaltung Deutsch-Chinesische Hochschule
2. Militärbehörden und Besatzung
Die Besatzung bestand aus:Unter dem Gouvernement steht das "Ostasiatische Marinedetachement" (Kommando in Tientsin mit einem Lazarett in Peking), zu dem auch die in der Provinz Tschili stehenden Truppen gehören.
- 3. Seebataillon
(5 Kompagnien, eine Marinefeldbatterie und eine Marinepionierkompagnie)- Matrosenartillerieabteilung Klautschou (4 Kompagnien)
- sonstiges militärischen Personal des Gouvernements
Dieses bestand abgesehen von dem Gouverneur aus dem militär. Personal des Gouvernementsstabes (Chef des Stabes, Adjutant, Platzmajor, Art.- und Ingen.- Offizier vom Platz, Gouvernementsarzt, -intendant, -gericht, -Oberpfarrer) einschließlich des als Bootsbesatzungen kommandierten Personals und dem militärischen Personal des Artillerie- und des Minendepots, der Fortifikation, des Hafenamts, des Observatoriums, der Garnison- und Lazarettverwaltung, der Gouvernementskasse, des Verplegungsamtes und der Rechnungsämter der beiden Truppenteile.
d) Die Inspektionen:
1 bis 5 unterstanden dem Reichs-Marineamt nur in Verwaltungsangelegenheiten
e) Die Fortifikationen
Kiel, Friedrichsort, Wilhelmshaven, Cuxhaven, Geestemünde und Helgoland