B) Marineverwaltungsbehörden
C) Die Inspektionen in der Marine.
l. Der Generalinspekteur der Marine.
Der Generalinspekteur, der keine besondere Behörde oder Instanz bildete, hatte Inspizierungen im Bereich
der gesamten Marine nach jedesmaliger besonderen Anweisung des Kaisers
vorzunehmen. Er führte diesen Titel neben dem ihm aus seiner sonstigen
Dienststellung zustehenden, auch wenn er sich nicht in der Ausübung seiner
Dienststellung befand. Während der Inspizierungen trat er den zu besichtigenden
Befehlshabern gegenüber in das Verhältnis eines Vorgesetzten.
Generalinspekteur war Großadmiral Prinz Heinrich von Preußen.
2. Die Inspektion des Bildungswesens der Marine (Kiel)
Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
- die Heranziehung und Auswahl eines geeigneten Offizierersatzes,
- die Leitung der Ausbildung des Ersatzes des Seeoffizierskorps (bis zur Beförderung zum Offizier),
- die Überwachung der Ausbildung der Schiffsjungen (bis zur Beförderung zum Matrosen),
- die Überwachung des gesamten Dienstbetriebes an den ihr unterstellten Bildungsanstalten
In bezug auf die unter b bis d genannten Aufgaben unterstand die Inspektion
dem Reichs-Marine-Amt, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando,
in eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee. Es waren unterstellt:
- die Marineakademie (Kiel)
Die Marineakademie sollte die Seeoffiziere durch weitere wissenschaftliche
Fortbildung in den Stand setzen, sich für die höheren Stellen in der
Marine geeignet zu machen
- die Marineschule (Mürwik)
Die Marineschule hatte den Zweck, die Fähnriche z.S. in Ergänzung der
Ausbildung auf den Schulschiffen in wissenschaftlicher und berufstechnischer
Beziehung auf die Seeoffizierprüfung vorzubereiten. Als Lehrer fungierten:
Seeoffiziere, ein Sanitätsoffizier, höhere Werftbaubeamte (Schiffs-,
Maschinen- und Hafenbaufach) sowie Professoren und Lektoren bzw. Ingenieure
und Oberlehrer.
- die Seekadetten-Annahmekommision,
- die Ingenieur- und Deckoffizierschule (Wilhelmshaven und Kiel),
Als Lehrer fungierten: Seeoffiziere, Marine- und Torpedo-Ingenieure,
Torpeder-Offiziere, ein Oberzahlmeister, Werft- (Schiff-) Baubeamte, sowie
Zivillehrer.
- die Schiffsjungendivision,
- die Seekadetten- und Schiffsjungenschulschiffe.
Der Inspekteur war ein Flaggoffizier.
3. Die zwei Marineinspektionen (Kiel, Wilhelmshaven)
Ihnen fiel die Überwachung des Dienstbetriebes einschl. der
Personalwirtschaft bei den Matrosen- und Werftdivisionen und den
Reservedivisionen zu. Dazu waren jeder Inspektion unterstellt:
- die Matrosendivision
- die Werftdivison
- die Reservedivision
der betroffenen Marinestation. Die I. Marineinspektion unterstand dem Kommando der Marinestation
der Ostsee, die II. dem der Nordsee. An der Spitze stand je ein Konteradmiral als Inspekteur.
4. Die Artillerieinspektionen
a) Die Inspektion der Schiffsartillerie (Sonderburg)
Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
- die Überwachung des gesamten Dienstbetriebes der Artillerieschule, auf den
Artillerieschul- und -versuchsschiffen,
- die Mitwirkung an der militärischen und technischen Entwicklung der
Schiffsartillerie,
- die Mitwirkung bei der Aufstellung der Schießvorschriften für die
Schiffsartillerie,
- die Aufstellung der Entwürfe zu den Bedienungsvorschriften für die
Schiffsgeschütze,
- die Regelung der Ausbildung und der Dienstverhältnisse der Oberfeuerwerker
und Feuerwerker der Matrosendivision, der Werften und der
Artilleriedepots.
In bezug auf die unter a-d genannten Aufgaben unterstand die Inspektion dem
Reichs-Marine-Amt, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in
eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee. Der Inspektion waren unterstellt:
- die Schiffsartillerieschule (Sonderburg),
- die Artillerieschulschiffe einschließlich der für die
artilleristische Sonderausbildung vorrübergehend zur Verfügung gestellten
Schiffe,
- das Artillerieversuchskommando (Kiel),
- das Artillerieversuchsschiff,
- die Oberfeuerwerker und Feuerwerker der oben unter e genannten
Marineteile.
An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier als Inspekteur.
b) Die Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens (Cuxhaven).
Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
- die Leitung der Ausbildung der ihr unterstellten Marineteile,
- die Mitwirkung an der militärischen und technischen Entwicklung der
Küstenartillerie, sowie des Minen- und Sperrwesens, Mitwirkung bei
Aufstellung der Entwürfe für minentechnische Anlagen auf Schiffen,
- die Abgabe von Gutachten in militärisch-artilleristischen Beziehung bei
Einrichtung von Küstenwerken an die vorgesetzten Dienststellen, Bearbeitung
der Pläne für Erweiterung oder Neuanlage der Sperrverteidigung,
- die Mitwirkung an der Aufstellung der Schießvorschriften für die
Küstenartillerie,
- die Aufstellung und Verbesserung der Entwürfe der Bedienungsvorschriften
für die Küstengeschütze, sowie für den Minen- und Sperrdienst,
- die Überwachung des gesamten Dienstbetriebes der für das Minen- und
Sperrwesen in Dienst befindlichen Schul- und Versuchsschiffe und der vorrübergehend
zur Verfügung gestellten Schiffe,
- die Begutachtung der Minenwurf- und Minensuchberichte sämtlicher Dienststellen,
- die Beaufsichtigung des Dienstbetriebes der Marinetelegraphenschule.
Die Inspektion unterstand in bezug auf die reglementarische Verwendung der
Minenwaffe, der Minen-Gegenmittel, der unter b, d, e und f genannten Aufgaben
sowie in Angelegenheiten der militärischen Besatzung von Kiautschou dem
Reichs-Marine-Amt, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in
eigenen Angelegenheiten dem der Nordsee.
Der Inspektion unterstanden:
- die 6 Matrosenartillerieabteilungen,
- die Minenabteilung,
- die in Dienst befindlichen Minensuchdivisionen,
- die Minenversuchskommision (Kiel)
- die für das Minenwesen in Dienst befindlichen Schul- und Versuchsschiffe und
die vorrübergehend zur Verfügung gestellten
Schiffe,
- die Marinetelegraphenschule (Lehe),
- die Marine-Luftschiffabteilung, (Johannisthal)
- die Marine-Fliegerabteilung (Putzig)
An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier als Inspekteur.
5. Die Inspektion des Torpedowesens (Kiel)
Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
- die Leitung der Ausbildung der Torpedodivisionen in allen
Dienstzweigen, einschließlich der schulmäßigen Ausbildung der
Torpedobootsflottilen mit dem Lehrgeschwader,
- die Erhaltung der Kriegsbrauchbarkeit der Torpedowaffe und
der Torpedofahrzeuge,
- die Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Torpedowaffe und
an der Aufstellung sowie Verbesserung der Torpedodienstvorschriften,
- die Begutachtung der Torpedoschießberichte gemäß den
Bestimmungen der Schießvorschift,
- die Leitung des gesamten Dienstbetriebes auf den
Torpedoschul- und -versuchsschiffen.
Die Inspektion unterstand in Bezug auf die reglementarische Verwendung der
Torpedowaffe, der unter b, c, e genannten Aufgaben, ferner in technischen und
Verwaltungsangelegenheiten und in allen Angelegenheiten der ihr
unterstellten, zum Befehlsbereich des Reichs-Marine-Amtes gehörigen Behörden
diesem, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in
eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee.
Der Inspektion unterstanden:
- die zwei Torpedodivisionen,
- die in Dienst befindlichen Torpedobootsflottillen und -Halbflottillen, wenn
sie keinem Geschwaderverband angehörten,
- das Torpedoschulschiff,
- das Torpedoversuchsschiff,
- das Torpedoversuchskommando (Kiel),
- die zu technischen Versuchen oder zur Probefahrten in Dienst befindlichen
Torpedofahrzeuge,
- die Torpedowerkstatt (Friedrichsort) und ihr Personal,
- das Torpedo-Ingenieur- und das -Mechaniker-Personal, das Torpeder-Personal
des Torpedowesens, sowie das Personal des Torpedolaboratioriums,
- die Unterseebootsflottille und die Unterseebootsschule,
- die Unterseebootsabteilung
An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier als
Inspekteur.
6. Die Inspektion der Marineinfanterie (Kiel)
Ihr fiel die Aufgabe zu, die Ausbildung der drei Seebataillone
in allen Dienstzweigen zu leiten. Sie untersteht dem örtlich zuständigen
Stationskommando, in eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee, in Angelegenheiten
des 3. Seebataillon dem Reichs-Marine-Amt. An der Spitze der Inspektion
stand ein älterer Stabsoffizier oder ein Generalmajor als Inspekteur.
7. Die Marinedepot-Inspektion (Wilhelmshaven)
Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
- die Überwachung des zur Verteidigung der
Marineküstenbefestigungen erforderliche Artillerie- und Minenmaterials,
- die Vorkehrungen zum Legen von Minen- und anderer Sperren
sowie die Herrichtung von Torpedobatterien in Bezug auf Gebrauchsfähigkeit
des Materials,
- die Herrichtung von im Depot lagernder
Schiffs-Munitionsausrüstung.
Die Inspektion untersteht dem Reichs-Marine-Amt, in allen
persönlichen Angelegenheiten dem Stationskommando der Nordsee.
Ihr unterstanden:
- die fünf Artilleriedepots
- das Munitionsdepot
- die vier Minendepots,
Diese hatten den Zweck, die ihnen anvertrauten Gegenstände,
welche der artilleristischen bzw. unterseeischen Kriegsführung
dienten, anzufertigen, anzuschaffen, aufzubewahren und in kriegsbrauchbaren
Zustand zu erhalten.
- die Feuerwerksoffiziere, das Torpederpersonal des Minenwesens und die
Artilleriewarte
An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier oder ein
Kapitän z.S. als Inspekteur.
D) Die Deutsche Seemacht