B) Marineverwaltungsbehörden

C) Die Inspektionen in der Marine.



l. Der Generalinspekteur der Marine.

Der Generalinspekteur, der keine besondere Behörde oder Instanz bildete, hatte Inspizierungen im Bereich der gesamten Marine nach jedesmaliger besonderen Anweisung des Kaisers vorzunehmen. Er führte diesen Titel neben dem ihm aus seiner sonstigen Dienststellung zustehenden, auch wenn er sich nicht in der Ausübung seiner Dienststellung befand. Während der Inspizierungen trat er den zu besichtigenden Befehlshabern gegenüber in das Verhältnis eines Vorgesetzten. Generalinspekteur war Großadmiral Prinz Heinrich von Preußen.


2. Die Inspektion des Bildungswesens der Marine (Kiel)

Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
  1. die Heranziehung und Auswahl eines geeigneten Offizierersatzes,
  2. die Leitung der Ausbildung des Ersatzes des Seeoffizierskorps (bis zur Beförderung zum Offizier),
  3. die Überwachung der Ausbildung der Schiffsjungen (bis zur Beförderung zum Matrosen),
  4. die Überwachung des gesamten Dienstbetriebes an den ihr unterstellten Bildungsanstalten

In bezug auf die unter b bis d genannten Aufgaben unterstand die Inspektion dem Reichs-Marine-Amt, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee. Es waren unterstellt:

  1. die Marineakademie (Kiel)
    Die Marineakademie sollte die Seeoffiziere durch weitere wissenschaftliche Fortbildung in den Stand setzen, sich für die höheren Stellen in der Marine geeignet zu machen
  2. die Marineschule (Mürwik)
    Die Marineschule hatte den Zweck, die Fähnriche z.S. in Ergänzung der Ausbildung auf den Schulschiffen in wissenschaftlicher und berufstechnischer Beziehung auf die Seeoffizierprüfung vorzubereiten. Als Lehrer fungierten: Seeoffiziere, ein Sanitätsoffizier, höhere Werftbaubeamte (Schiffs-, Maschinen- und Hafenbaufach) sowie Professoren und Lektoren bzw. Ingenieure und Oberlehrer.
  3. die Seekadetten-Annahmekommision,
  4. die Ingenieur- und Deckoffizierschule (Wilhelmshaven und Kiel),
    Als Lehrer fungierten: Seeoffiziere, Marine- und Torpedo-Ingenieure, Torpeder-Offiziere, ein Oberzahlmeister, Werft- (Schiff-) Baubeamte, sowie Zivillehrer.
  5. die Schiffsjungendivision,
  6. die Seekadetten- und Schiffsjungenschulschiffe.

Der Inspekteur war ein Flaggoffizier.


3. Die zwei Marineinspektionen (Kiel, Wilhelmshaven)

Ihnen fiel die Überwachung des Dienstbetriebes einschl. der Personalwirtschaft bei den Matrosen- und Werftdivisionen und den Reservedivisionen zu. Dazu waren jeder Inspektion unterstellt:
  1. die Matrosendivision
  2. die Werftdivison
  3. die Reservedivision
der betroffenen Marinestation. Die I. Marineinspektion unterstand dem Kommando der Marinestation der Ostsee, die II. dem der Nordsee. An der Spitze stand je ein Konteradmiral als Inspekteur.


4. Die Artillerieinspektionen

a) Die Inspektion der Schiffsartillerie (Sonderburg)

Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
  1. die Überwachung des gesamten Dienstbetriebes der Artillerieschule, auf den Artillerieschul- und -versuchsschiffen,
  2. die Mitwirkung an der militärischen und technischen Entwicklung der Schiffsartillerie,
  3. die Mitwirkung bei der Aufstellung der Schießvorschriften für die Schiffsartillerie,
  4. die Aufstellung der Entwürfe zu den Bedienungsvorschriften für die Schiffsgeschütze,
  5. die Regelung der Ausbildung und der Dienstverhältnisse der Oberfeuerwerker und Feuerwerker der Matrosendivision, der Werften und der Artilleriedepots.

In bezug auf die unter a-d genannten Aufgaben unterstand die Inspektion dem Reichs-Marine-Amt, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee. Der Inspektion waren unterstellt:

  1. die Schiffsartillerieschule (Sonderburg),
  2. die Artillerieschulschiffe einschließlich der für die artilleristische Sonderausbildung vorrübergehend zur Verfügung gestellten Schiffe,
  3. das Artillerieversuchskommando (Kiel),
  4. das Artillerieversuchsschiff,
  5. die Oberfeuerwerker und Feuerwerker der oben unter e genannten Marineteile.
An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier als Inspekteur.


b) Die Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens (Cuxhaven).

Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
  1. die Leitung der Ausbildung der ihr unterstellten Marineteile,
  2. die Mitwirkung an der militärischen und technischen Entwicklung der Küstenartillerie, sowie des Minen- und Sperrwesens, Mitwirkung bei Aufstellung der Entwürfe für minentechnische Anlagen auf Schiffen,
  3. die Abgabe von Gutachten in militärisch-artilleristischen Beziehung bei Einrichtung von Küstenwerken an die vorgesetzten Dienststellen, Bearbeitung der Pläne für Erweiterung oder Neuanlage der Sperrverteidigung,
  4. die Mitwirkung an der Aufstellung der Schießvorschriften für die Küstenartillerie,
  5. die Aufstellung und Verbesserung der Entwürfe der Bedienungsvorschriften für die Küstengeschütze, sowie für den Minen- und Sperrdienst,
  6. die Überwachung des gesamten Dienstbetriebes der für das Minen- und Sperrwesen in Dienst befindlichen Schul- und Versuchsschiffe und der vorrübergehend zur Verfügung gestellten Schiffe,
  7. die Begutachtung der Minenwurf- und Minensuchberichte sämtlicher Dienststellen,
  8. die Beaufsichtigung des Dienstbetriebes der Marinetelegraphenschule.

Die Inspektion unterstand in bezug auf die reglementarische Verwendung der Minenwaffe, der Minen-Gegenmittel, der unter b, d, e und f genannten Aufgaben sowie in Angelegenheiten der militärischen Besatzung von Kiautschou dem Reichs-Marine-Amt, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in eigenen Angelegenheiten dem der Nordsee.
Der Inspektion unterstanden:

  1. die 6 Matrosenartillerieabteilungen,
  2. die Minenabteilung,
  3. die in Dienst befindlichen Minensuchdivisionen,
  4. die Minenversuchskommision (Kiel)
  5. die für das Minenwesen in Dienst befindlichen Schul- und Versuchsschiffe und die vorrübergehend zur Verfügung gestellten Schiffe,
  6. die Marinetelegraphenschule (Lehe),
  7. die Marine-Luftschiffabteilung, (Johannisthal)
  8. die Marine-Fliegerabteilung (Putzig)

An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier als Inspekteur.


5. Die Inspektion des Torpedowesens (Kiel)

Ihr fielen folgende Aufgaben zu:
  1. die Leitung der Ausbildung der Torpedodivisionen in allen Dienstzweigen, einschließlich der schulmäßigen Ausbildung der Torpedobootsflottilen mit dem Lehrgeschwader,
  2. die Erhaltung der Kriegsbrauchbarkeit der Torpedowaffe und der Torpedofahrzeuge,
  3. die Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Torpedowaffe und an der Aufstellung sowie Verbesserung der Torpedodienstvorschriften,
  4. die Begutachtung der Torpedoschießberichte gemäß den Bestimmungen der Schießvorschift,
  5. die Leitung des gesamten Dienstbetriebes auf den Torpedoschul- und -versuchsschiffen.

Die Inspektion unterstand in Bezug auf die reglementarische Verwendung der Torpedowaffe, der unter b, c, e genannten Aufgaben, ferner in technischen und Verwaltungsangelegenheiten und in allen Angelegenheiten der ihr unterstellten, zum Befehlsbereich des Reichs-Marine-Amtes gehörigen Behörden diesem, im übrigen dem örtlich zuständigen Stationskommando, in eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee.
Der Inspektion unterstanden:

  1. die zwei Torpedodivisionen,
  2. die in Dienst befindlichen Torpedobootsflottillen und -Halbflottillen, wenn sie keinem Geschwaderverband angehörten,
  3. das Torpedoschulschiff,
  4. das Torpedoversuchsschiff,
  5. das Torpedoversuchskommando (Kiel),
  6. die zu technischen Versuchen oder zur Probefahrten in Dienst befindlichen Torpedofahrzeuge,
  7. die Torpedowerkstatt (Friedrichsort) und ihr Personal,
  8. das Torpedo-Ingenieur- und das -Mechaniker-Personal, das Torpeder-Personal des Torpedowesens, sowie das Personal des Torpedolaboratioriums,
  9. die Unterseebootsflottille und die Unterseebootsschule,
  10. die Unterseebootsabteilung

An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier als Inspekteur.


6. Die Inspektion der Marineinfanterie (Kiel)

Ihr fiel die Aufgabe zu, die Ausbildung der drei Seebataillone in allen Dienstzweigen zu leiten. Sie untersteht dem örtlich zuständigen Stationskommando, in eigenen Angelegenheiten dem der Ostsee, in Angelegenheiten des 3. Seebataillon dem Reichs-Marine-Amt. An der Spitze der Inspektion stand ein älterer Stabsoffizier oder ein Generalmajor als Inspekteur.


7. Die Marinedepot-Inspektion (Wilhelmshaven)

Ihr fielen folgende Aufgaben zu:

Die Inspektion untersteht dem Reichs-Marine-Amt, in allen persönlichen Angelegenheiten dem Stationskommando der Nordsee.
Ihr unterstanden:

  1. die fünf Artilleriedepots
  2. das Munitionsdepot
  3. die vier Minendepots,
    Diese hatten den Zweck, die ihnen anvertrauten Gegenstände, welche der artilleristischen bzw. unterseeischen Kriegsführung dienten, anzufertigen, anzuschaffen, aufzubewahren und in kriegsbrauchbaren Zustand zu erhalten.
  4. die Feuerwerksoffiziere, das Torpederpersonal des Minenwesens und die Artilleriewarte

An der Spitze der Inspektion stand ein Flaggoffizier oder ein Kapitän z.S. als Inspekteur.



D) Die Deutsche Seemacht