Die Schiffe der deutschen Marine zerfielen in Schiffe (im engeren Sinne) und Fahrzeuge. Die Schiffe wurden eingeteilt in: Linienschiffe, Küstenpanzerschiffe, große Kreuzer, kleine Kreuzer, Panzerkanonenboote, Kanonenboote, Schulschiffe und Spezialschiffe. Eine besondere Gattung bildeten die Torpedo- und Unterseeboote. Zu den Fahrzeugen gehörten die Begleitdampfer, Wachtboote, Peilboote, Verkehrsfahrzeuge, Segeljachten, Fahrzeuge des Lotsen- und Betonnungswesens, Werftdampfer, Depot- und Fortifikationsdampfer.
Die Schiffe (im engeren Sinne) bildeten die eigentliche Flotte, die sich aus der Schlachtflotte und der Auslandsflotte zusammensetzte. Die Schlachtflotte bestand aus l Flottenflaggschiff, 5 Geschwadern zu je 8 Linienschiffen, 12 großen und 30 kleinen Kreuzern als Aufklärungsschiffen, die Auslandsflotte aus 8 großen und 10 kleinen Kreuzern. Von den Schiffen der Schlachtflotte bildeten das Flottenflaggschiff, 3 Linienschiffsgeschwader, 8 große und 18 kleine Kreuzer die aktive Schlachtflotte, der übrige Bestand die Reserveschlachtflotte. Tatsächlich wäre dieser Stand planmäßig erst 1920 erreicht worden; die vorstehenden Angaben entsprechen der Regelung in dem Gesetz betr. die deutsche Flotte in der Fassung vom 27. Juni 1912. Nach dem früheren Flottenprogramm zerfiel der Schiffsbestand in die Schlachtflotte (2 Flottenflaggschiffe, 4 Geschwader, 8 große und 24 kleine Kreuzer), die Auslandsflotte (8 große und 10 kleine Kreuzer) und die Materialreserve (4 Linienschiffe, 4 große und 4 kleine Kreuzer).
In der erreichten Ist-Stärke bestand die aktive Schlachtflotte, die sog. "Hochseeflotte", aus 3 Geschwadern (zu je 2 Divisionen zu je 4 Schiffen die als Unterscheidungskennzeichen 1-4 farbige Ringe an den beiden vorderen Schornsteinen führten. Die 1. Division weiße, die 2. rote, die 3. gelbe und die 4. blaue (z.B. 3 gelbe = 3. Schiff der 3. Division)), einer 5. Division und den Aufklärungsschiffen (in 2 Verbänden), die Auslandsflotte aus dem ?Kreuzergeschwader" (5 Schiffe) und den übrigen auf den ?auswärtigen Stationen" (nicht in den "heimischen Gewässern") befindlichen Schiffe. An der Spitze der Hochseeflotte stand der "Chef der Hochseeflotte" (Admiral) auf dem Flottenflaggschiff. Der Stab bestand aus dem "Chef des Stabes", den Admiralstabsoffizieren den "Flaggleutnants" (Adjutanten), je einen 1 Flotten-Ingenieur (Chef-Ingenieur), Flotten-Arzt (Generalarzt), Flotten-Pfarrer (Oberpfarrer), 3 Oberkriegsgerichtsräten und je 1 Flottenbaumeister (Schiffsbaumeister) und Flottensekretär (Stabszahlmeister). An der Spitze der Geschwader steht ein Geschwaderchef (Vizeadmiral), dem außer beim Kreuzergeschwader ein sog. II. Admiral (Kontreadmiral) beigeordnet war; der Stab wurde aus entsprechen niedrigeren Offizieren und Beamten (Geschwader- ) analog dem Flottenstab gebildet. Die Aufklärungsschiffe standen unter einem "Befehlshaber" (Vizeadmiral), dem ein II. und III. Admiral (Kontreadmiral) beigeordnet waren, mit einem den Geschwaderstäben ähnlichen Stabe (Verbands- ). Die Linienschiffe und großen Kreuzer wurden von einem Kapitän z.S., die kleinen Kreuzer von einem Stabsoffizier kommandiert; dem Kommandanten sind "1. Offiziere" (Stabsoffiziere bzw. Kapitänleutnants), Artillerie- und Navigationsoffiziere (Korvettenkapitäne oder Kapitänleutnants) beigeordnet.
Die Torpedoboote wurden zu Torpedobootsflottillen (zu je 2 Halbflottillen) zusammengefasst. Eine Flottille mit einem Flottillenschiff bestand aus 2 Halbflottillen mit je 5 großen Torpedobooten. Kommandeur: ein Kapitän z. S., Abteilungs-Kommandeure zugleich Flottillenchefs: Fregatten- oder Korvettenkapitäne, Kompagnieführer, zugleich Kommandanten der Reservehalbflottillen- bzw. Halbflottillenchefs: Kapitänleutnants; der Stab bestand aus je 1 Flaggleutnant (Kapitänleutnant oder Oberleutnant), Flottillen-Ingenieur (Stabs- oder Ober-Ingenieur), Flottillenarzt (Stabsarzt) und Flottillen-Zahlmeister (Ober-Zahlmeister oder Zahlmeister) Der Flaggleutnant war zugleich Kommandant des Flottillenschiffs. Die Einteilung der Torpedobootsdivisionen war wie folgt:
1. Torpedodivision |
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1. Abteilung | I. Flottille | 1. Kompagnie | I. Halbflottille |
2. Kompagnie | II. Halbflottille | ||
2. Abteilung | II. Flottille | 3. Kompagnie | III. Halbflottille |
4. Kompagnie | IV. Halbflottille | ||
3. Abteilung | III. Flottille | 5. Kompagnie | V. Halbflottille |
6. Kompagnie | VI. Halbflottille |
2. Torpedodivision |
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1. Abteilung | IV. Flottille | 1. Kompagnie | VII. Halbflottille |
2. Kompagnie | VIII. Halbflottille | ||
2. Abteilung | V. Flottille | 3. Kompagnie | IX. Halbflottille |
4. Kompagnie | X. Halbflottille | ||
3. Abteilung | VI. Flottille | 5. Kompagnie | XI. Halbflottille |
6. Kompagnie | XII. Halbflottille |
Nach dem Ausbildungsstand der Flottillen wurden diese als Schul-, Manöver oder Reserveflottillen bezeichnet. Die Torpedobootsflottillen werden nach besonderen Vorschriften zeitweise zu gemeinsamen Übungen dem Kommando der Hochseeflotte unterstellt, stehen im übrigen aber außerhalb des Verbandes der Hochseeflotte oder des Kreuzergeschwaders. Zur schulmäßigen Ausbildung der Torpedobootsflottillen wurde vorübergehend ein besonderes Schulgeschwader gebildet, dessen Chef der Inspekteur des Torpedowesens war.
Die Unterseeboote, die nicht zur Unterseebootsschule gehören oder zu Abnahmeprobefahrten in Dienst gestellt waren, bildeten mit einem Flottillenfahrzeug eine Unterseebootsflottille, die nach Bedarf in Halbflottillen gegliedert werden konnte. Bezüglich der Unterstellung unter das Kommando der Hochseeflotte galt die Regelung der Torpedoboote.
Bei der Minenabteilung wurden vorübergehend aus den zwei Minensuch-Reserve-Divisionen und zwar aus dem Stammschiff (Torpedodivisonsboot) und je 6 (älteren) Torpedobooten zwei Minensuch-Divisionen gebildet.