Kleinmünzen
Nachfolgende Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Von jedermann müssen Reichssilbermünzen bis zu einem Betrage von 20 M, sowie Nickel und Kupfermünzen bis zu einem Betrage von 1 M in Zahlung genommen werden. Reichs- und Landeskassen sind verpflichtet Silbermünzen in jeder Höhe in Zahlung zu nehmen, nur für die Reichsbank besteht ein genereller und unbedingter Annahmezwang.
20 Pfennigstücke aus Silber und Nickel sind nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel und deshalb zur Einziehung durch die Anstalten der Reichsbank gelangt.
Die Abbildungen sind nicht maßstabgerecht.
Reichssilbermünzen
Aktuelle Prägungen | ausgelaufene Prägungen |
Nickel Münzen
Aktuelle Prägungen | ausgelaufene Prägungen |
Kupfer-Nickel Münzen
Aktuelle Prägungen | ausgelaufene Prägungen |
Kupfermünzen
Aktuelle Prägungen | ausgelaufene Prägungen |
Im Deutschen Reich bestehen noch 6 Münzstätten. Es sind dies: Berlin (A), München (D), Muldenhütten bei Freiberg i.S. (E), Stuttgart (F), Karlsruhe (G) und Hamburg (J). Eingestellt sind Hannover (B), Frankfurt a.M. (C) und Darmstadt (H). In Frankfurt a.M. besteht nur noch eine amtliche Probieranstalt.
Kein gesetzliches
Zahlungsmittel mehr ! Zur Einziehung gelangt ! |
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