Reichsbanknoten

Reichs-Banknoten sind seit dem 1.1.1910 gesetzliches Zahlungsmittel. Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten bei ihren Zweiganstalten, soweit es deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten, gegen deutsche Goldmünzen einzulösen. Von jedermann müssen Reichsbanknoten als Zahlungsmittel in jeder Höhe angenommen werden.

Nachstehend nicht maßstabgerechte Abbildungen der aktuellen Ausgaben.

20 Mark, Ausgabe 19. Februar 1914

136x90 mm, bläulicher Druck auf senkrecht geripptem, weißem Special-Papier, oben rechts Unterdruckbuchstabe, Wasserzeichen: "20" in Spiralornamentik

50 Mark, Ausgabe 21. April 1910

150x100 mm, grünlicher Druck auf rötlichem, senkrecht geripptem Special-Papier, oben rechts Unterdruckbuchstabe

100 Mark, Ausgabe 21.April 1910

207x102 mm, bläulicher Druck auf senkrecht geripptem Special-Papier, weißer Schaurand, rötlicher Motivhintergrund, mit bläulichen Faserstreifen rückseitig links durchsetzt, Wasserzeichen im Schaurand: Kopf Kaiser Wilhelms d. Große über "100" in Raute mit Sternenkranz

1000 Mark, Ausgabe 21. April 1910

187x110 mm, bräunlicher Druck auf bräunlichem, senkrecht geripptem Special-Papier, mit grünen Faserstreifen links durchsetzt, unten rechts Unterdruck-Serienbuchstabe.

 

Nicht mehr gedruckt aber noch in größeren Mengen im Umlauf


100 Mark, Ausgabe 7. Februar 1908

160x105, blauer Druck auf bläulichem Special-Papier, mit roten Faserstreifen links durchsetzt, oben Wert und Serienbuchstabe in Unterdruck