Reichsbanknoten
Reichs-Banknoten sind seit dem 1.1.1910 gesetzliches Zahlungsmittel.
Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten bei ihren Zweiganstalten, soweit es
deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten, gegen deutsche Goldmünzen
einzulösen. Von jedermann müssen Reichsbanknoten als Zahlungsmittel in jeder
Höhe angenommen werden.
Nachstehend nicht maßstabgerechte Abbildungen der aktuellen Ausgaben.
20 Mark, Ausgabe 19. Februar 1914
136x90 mm, bläulicher Druck auf senkrecht geripptem, weißem Special-Papier,
oben rechts Unterdruckbuchstabe, Wasserzeichen: "20" in
Spiralornamentik
50 Mark, Ausgabe 21. April 1910
150x100 mm, grünlicher Druck auf rötlichem, senkrecht geripptem
Special-Papier, oben rechts Unterdruckbuchstabe
100 Mark, Ausgabe 21.April 1910
207x102 mm, bläulicher Druck auf senkrecht geripptem Special-Papier, weißer Schaurand, rötlicher Motivhintergrund,
mit bläulichen Faserstreifen rückseitig links durchsetzt, Wasserzeichen im
Schaurand: Kopf Kaiser Wilhelms d. Große über "100" in Raute mit
Sternenkranz
1000 Mark, Ausgabe 21. April 1910
187x110 mm, bräunlicher Druck auf bräunlichem, senkrecht geripptem
Special-Papier, mit grünen Faserstreifen links durchsetzt, unten rechts Unterdruck-Serienbuchstabe.
Nicht mehr gedruckt aber noch in
größeren Mengen im Umlauf |
100 Mark, Ausgabe 7. Februar 1908
160x105, blauer Druck auf bläulichem Special-Papier, mit roten
Faserstreifen links durchsetzt, oben Wert und Serienbuchstabe in
Unterdruck |
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