Reichskassenscheine
Reichskassenscheine sind kein Zahlungsmittel im gesetzlichen Sinne,
d.h. es besteht kein rechtlicher Zwang, wonach sie für gemünztes Geld in
Zahlung genommen werden müssen. Ihre Ausgabe durch den Staat dient dazu,
einen handlichen Ersatz für das Metallgeld im Geschäftsverkehr zu
bieten. Das Reich, verpflichtet sich, jede derartige Note bei der
Vorlegung an den amtlichen Kassen zu dem auf der Note angegebenen Betrage
in Zahlung zu nehmen. Es ist allerdings nur die Reichshauptkasse
verpflichtet sie in gültiger Metallwährung auszuzahlen, was allerdings
anderswo nicht auf Schwierigkeiten stoßen dürfte.
Nachstehend nicht maßstabgerechte Abbildungen der aktuellen Ausgaben.
5 Mark, Ausgabe 31. Oktober 1904
125x80 mm, Vs. grüner, Rs. blauer Druck auf senkrecht geripptem, weißem
Special-Papier mit Faserstreifen, Wasserzeichen: "5" in
Spiralornamentik
10 Mark, Ausgabe 6. Oktober 1906
140x90 mm, grünlicher Druck auf Special-Papier mit bunten
Faserstreifen rechts, Wasserzeichen: "Merkurkopf"
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