Reichskassenscheine

Reichskassenscheine sind kein Zahlungsmittel im gesetzlichen Sinne, d.h. es besteht kein rechtlicher Zwang, wonach sie für gemünztes Geld in Zahlung genommen werden müssen. Ihre Ausgabe durch den Staat dient dazu, einen handlichen Ersatz für das Metallgeld im Geschäftsverkehr zu bieten. Das Reich, verpflichtet sich, jede derartige Note bei der Vorlegung an den amtlichen Kassen zu dem auf der Note angegebenen Betrage in Zahlung zu nehmen. Es ist allerdings nur die Reichshauptkasse verpflichtet sie in gültiger Metallwährung auszuzahlen, was allerdings anderswo nicht auf Schwierigkeiten stoßen dürfte.

Nachstehend nicht maßstabgerechte Abbildungen der aktuellen Ausgaben.

5 Mark, Ausgabe 31. Oktober 1904

125x80 mm, Vs. grüner, Rs. blauer Druck auf senkrecht geripptem, weißem Special-Papier mit Faserstreifen, Wasserzeichen: "5" in Spiralornamentik

10 Mark, Ausgabe 6. Oktober 1906

140x90 mm, grünlicher Druck auf  Special-Papier mit bunten Faserstreifen rechts, Wasserzeichen: "Merkurkopf"