Die Reichsbank-Ausweise

Durch das Bankgesetz von 1875 ist bestimmt worden, welcher Betrag der umlaufenden, durch Barvorrat nicht gedeckten Noten der Reichsbank und der anderen damals bestehenden Notenbanken steuerfrei bleibt. Für die übrigen durch Barvorrat nicht gedeckten Noten muss eine Notensteuer von 5/48 % pro Berichtswoche gezahlt werden.

Dieses Kontingent betrug für die
Reichsbank 250000000 M
Bayerische Notenbank 32 000 000 M
Sächsische Bank 16 771 000 M
Württembergische Notenbank 10 000 000 M
Badische Bank 10 000 000 M
Braunschweigische Bank 2 829 000 M
 
Frankfurter Bank 10 000 000 M
Bank für Süddeutschland 10 000 000 M

Das Kontingent der Notenbanken, welche auf ihr Privileg verzichten wollten oder mussten, sollte der Reichsbank zufallen. Infolgedessen stieg deren Kontingent nach und nach auf 293,4 Millionen M. Durch die Novelle vom 7. Juni 1899 ist das steuerfreie Notenkontingent der Reichsbank weiter und zwar auf 450 Millionen M erhöht worden, so dass es gegenwärtig, da die Frankfurter Bank und die Bank für Süddeutschland aufgehört haben, Notenbanken zu sein, 470 Millionen M beträgt.

Die Berechnung der Notensteuer sei erläutert an der

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 28. Februar 1905
Aktiva
1. Metallbestand
(der Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen) das Kilogramm fein zu 2784 M berechnet
l 096 361 000 M
2. Bestand an Reichskassenscheinen 28 153 000 M
3. do. Noten anderer Banken 9 555 000 M

 

4. do. an Wechseln 684 915 000 M
5. do. an Lombardforderungen 64 522 000 M
6. do. an Effekten 119 638 000 M
7. do. an sonstigen Aktiven 94 151 000 M

Passiva

8. das Grundkapital 180 000 000 M
9. Reservefonds 64 814 000 M
10. der Betrag der umlaufenden Noten 1 211 040 000 M

 

 11. die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten 594 012 000 M
12. die sonstigen Passiva 47 429 000 M

Nach diesem Ausweise beträgt der Metallvorrat, der Bestand an Reichskassenscheinen und an Noten anderer Banken zusammen 134 069 000 M
das steuerfreie Kontingent ist 470 000 000 M
steuerfrei sind demnach 1 604 069 000 M
Noten laufen um 1 211 040 000 M
es bleibt daher eine Notenreserve von 393 029 000 M

Würde der Notenumlauf 400 Millionen M grösser gewesen sein, so hätte die Bank auf l 611 040 000 M abzüglich l 604 069000 M d. h. auf 6971 000 M Steuer (5/48 %) an das Reich zu entrichten gehabt.

Über den Wert der Notensteuer ist man verschiedener Ansicht. Keineswegs soll die Steuer den Zweck haben, Umlaufsmittel bei Bedarf zu verringern, sondern sie soll bewirken, dass die Notenbanken, sobald die ungedeckte Notengrenze nahe oder bereits gar überschritten ist, ihren Diskontsatz auf mindestens 5% erhöhen und dadurch ein Warnungssignal geben, die Unternehmungslust und die Kreditgewährung in der bisherigen Weise nicht fortbestehen zu lassen.