Das Ubootkriegsabzeichen 1918
k. u. k. österreichisches U-Abzeichen
Dieser Wunsch wurde unter anderem vom Chef des Marinekabinetts unterstützt und dieser forderte den
Befehlshaber der Unterseeboote, Kommodore Michelsen, auf, dem Kaiser einen
entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Kommodore Michelsen sandte daraufhin
einen Vorschlag zur Stiftung an das Chef des Kommandos der Hochseestreitkräfte,
Admiral Scheer, der ihn an das Reichsmarineamt weitergab. Anschließend wurde
der Vorschlag noch vom preußischen Kriegsminister begutachtet, der vorschlug
den Absatz über die posthume Verleihung an bereits gefallene bzw. verstorbene
Ubootfahrer aus dem Entwurf zu streichen, was daraufhin geschah. (Preußische
Orden und Ehrenzeichen wurden generell nicht posthum verliehen !)
Die Allerhöchste Kabinettsorder über die Stiftung wurde
vom Kaiser am 1. Februar 1918 unterschrieben, dem Jahrestag der Erklärung des
uneingeschränkten Ubootkrieges. Die notwendigen Stellungnahmen waren teilweise
erst am 31. Januar eingegangen, und es war keine Zeit verblieben, das endgültige
Aussehen des Abzeichens festzulegen.
Originaltext der im Marineverordnungsblatt veröffentlichten Allerhöchsten Kabinettsorder
Zur äußerlichen Gestaltung des Abzeichens sind von verschiedener Seite Vorschläge gemacht worden. Der Befehlshaber der Unterseeboote, die Führer der Unterseeboot Flandern und Mittelmeer sie der Chef der Hochseestreitkräfte, Admiral Scheer, befürworteten ein Abzeichen, das in der Ausführung an die Abzeichen für Marineflieger angelehnt war. Auf einem grün emaillierten, durchbrochenen Kranz sollte ein rot emailliertes „U“ angebracht sein, darüber die Kaiserkrone. Man legte großen Wert darauf, daß der Träger eines solchen Abzeichens sofort als Ubootfahrer zu erkennen sei. Von Seiten des Marinekabinetts wurde aber ein Entwurf des Berliner Künstlers Professor Walter Schott bevorzugt, der ein stilisiertes Uboot in einem waagerecht länglichen Kranz, überhöht von der Kaiserkrone zeigt. Diesem Entwurf stimmte der Kaiser letztendlich zu, obwohl Admiral Scheer in einem Schreiben an den Staatssekretär des Reichsmarineamtes und den Chef des Marinekabinetts am 11. April 1918 noch einmal die Vorteile des Entwurfes mit einem roten „U“ darlegte. Vielleicht hat der Hinweis Scheers auf die Ähnlichkeit zu den preußischen Adjutantenabzeichen den Ausschlag gegeben, diesen Entwurf nicht zu akzeptieren.Vorschlag des Befehlshabers der Unterseeboote und
Entwurf des Abzeichens mit rotem „U“
Neben den Abzeichen, die 1918/1919 hergestellt und verliehen worden sind, existiert eine große Anzahl von Varianten, die sich in Abmessungen, Material, Nadelsystem und Oberflächenbehandlung von diesen „zeitgenössischen“ Stücken unterscheiden. Bekannt sind Abzeichen in verkleinerter Form („Prinzengröße“) und auch etwas vergrößerte Stücke sowie Miniaturen von 16-20 mm, die zum Zivilanzug getragen wurden.
Solche Abzeichen wurden in den zwanziger und dreißiger Jahren von verschiedenen Ordensherstellern angeboten. Hohl geprägte Abzeichen und solche mit senkrechter Nadel sind in jedem Fall Prägungen nach 1945 und werden noch heute von einem Ordenhersteller in Lüdenscheid angeboten.
Ubootkriegsabzeichen 1918
Frühe Ausführung aus Buntmetall ohne
Vergoldung
....kein Anspruch auf die Verleihung des Abzeichens besteht. Das Abzeichen kann erworben werden, wenn sich der Betreffende auf drei Fahrten gegen den Feind besonders hervorgetan hat.
Bei den Vorschlägen ist größtes Wohlwollen angebracht.
Als Fahrten gegen den Feind gelten nur Fernfahrten. Kurze Wartestellungen an den eigenen Küsten rechnen nicht mit.
Die Flottillen legen besondere Kontrollen nach folgendem Muster an:
a |
b |
c |
d |
e |
f |
Laufende Nr. |
Name und Vorname (Rufname unterstreichen) |
Dienstgrad |
Hat 3 Fernfahrten mitgemacht
auf U................. |
Jetziges Kommando |
Bemerkungen |
Die Besitzzeugnisse werden von den Flottillen auf Grund der vom Flottenchef unterschriebenen Kontrollen ausgestellt und dem Betreffenden mit dem Abzeichen ausgehändigt.
Es werden zunächst nur Leute vorgeschlagen, die sich zur Zeit des Vorschlages bei der betreffenden Flottille befinden. Vorschläge für Abkommandierte dürfen erst erfolgen, nachdem die Flottille festgestellt hat, daß der Betreffende nicht von einer anderen Stelle aus vorgeschlagen wird
Für Gefangene und Internierte sind Vorschläge erst nach ihrer Rückkehr in die Heimat vorzulegen.
gez. Scheer"
Es erscheint fraglich, ob diese Bestimmungen, besonders in der Zeit nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches, immer eingehalten wurden. Die Unterseebootsflottille wurden ab November 1918 schrittweise aufgelöst, die personalführende Dienststelle war danach die Unterseebootsdivision, in der das gesamte ehemalige Ubootpersonal gesammelt wurde. Nach Auflösung der Unterseebootsdivision übernahm die Abwicklungsstelle der Marineleitung die Geschäfte. Zu dieser Zeit, ab 1920, wird kaum noch jemand Zugriff auf die vollständigen Unterlagen und Kriegstagebücher der Unterseebootsflottillen gehabt haben. Daher kann man annehmen, daß auch Verleihungen auf Grund von persönlichen Angaben gemacht wurden. Manch ein Ubootfahrer wird dieses Abzeichen erhalten haben, ohne die geforderten Bedingungen zu erfüllen.
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